Entlastung in Sicht: Weniger Bürokratie für Geschäftsreisen in der EU
Messeteilnehmer aus dem EU-Ausland kennen diesen Routine-Stolperstein: die A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis, dass weiterhin das heimische Sozialversicherungsrecht auch bei sehr kurzen Dienst- und Geschäftsreisen gilt. Doch nun will die EU die Arbeitnehmerentsendung erleichtern – mit Folgen für die deutsche Messewirtschaft. In Brüssel gibt es eine Trilog-Einigung zur Überarbeitung der EU‑Regeln der sozialen Sicherheit. Für […]
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