Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards als delegierte Rechtsakte verabschiedet. Es geht zum einen um European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die künftig von berichtspflichtigen Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Gleichzeitig wurde auch der freiwillige Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS) angenommen.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die ESRS, die für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr bestimmt sind, basieren auf dem überarbeiteten Vorschlag der European Financial Reporting Advisory Group aus Dezember 2025.
Nach Angaben der Kommission verringern die überarbeiteten ESRS die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent. Gleichzeitig wird die Berichterstattung stärker auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen fokussiert.
Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS)
Mit dem freiwilligen Standard erhalten Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs einen einheitlichen Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Mit dem VS wird das Konzept der “Value Chain Cap” etabliert. Das bedeutet: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihren kleineren Geschäftspartnern mit maximal 1.000 Mitarbeitenden keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern als der VS vorsieht.
Mehr Rechts- und Planungssicherheit
Die Fertigstellung der Standards ist aus Sicht des Verbands der deutschen Messewirtschaft AUMA eine wichtige Entwicklung, da sie den Omnibus-Prozess im Bereich der Berichtspflichten nach fast anderthalb Jahren abschließt und damit zu mehr Rechts- und Planungssicherheit beiträgt. Der Verband erwartet, dass sich die von der Europäischen Kommission angekündigte Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit der Standards auch in ihrer praktischen Anwendung bestätigt.
Für die meisten Akteure der Messewirtschaft wird der freiwillige Standard relevant sein. Der AUMA spricht sich seit längerem für eine wirksame Eindämmung des Kaskadeneffekts innerhalb der Lieferkette aus und betont zugleich, dass der freiwillige Standard auch von Banken und Versicherungen anerkannt werden muss. Dafür sind entsprechende Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen sowohl für die Real- als auch für die Finanzwirtschaft entscheidend.
In seinen Forderungen an die neue Bundesregierung hatte der AUMA Anfang 2025 ein deutlich pragmatischeres Vorgehen für den Mittelstand und die Messewirtschaft bei der Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert.
Nächste Schritte
Bevor die Regelwerke wie geplant noch im laufenden Jahr in Kraft treten, müssen sie das Prüfverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates durchlaufen. Dieses dauert in der Regel zwei Monate und kann in Ausnahmefällen um weitere zwei Monate verlängert werden. Es ist zu erwarten, dass beide Institutionen keine Einwände gegen die Rechtsakte der Kommission erheben. Die ESRS und der VS gelten anschließend unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
Hintergrund
Die neuen ESRS und der VS sind Teil der sogenannten Omnibus-Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Februar 2025 gestartet wurde. Während die Stoßrichtung bei den ESRS von Anfang an klar war, blieb der Umfang der empfohlenen freiwilligen Berichterstattung lange Zeit offen und war auch für die deutsche Messewirtschaft eine zentrale Frage.
Quelle: AUMA News

