Neues Verpackungsrecht: Was auf die Messewirtschaft zukommt

Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Gleichzeitig ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar anwendbar. Beide Regelwerke führen schrittweise neue Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling sowie zur Kennzeichnung von Verpackungen ein.

Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt insbesondere davon ab, um welche Verpackung es sich handelt, wer sie erstmals in Verkehr bringt und wo sie typischerweise als Abfall anfällt.

Für die Messewirtschaft sind insbesondere drei Bereiche relevant:

Messebau und Logistik: Mehrweg wird zum Standard

Die PPWR enthält Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsmaterialien. Ab 2030 kommen zudem verbindliche Wiederverwendungsquoten und Wiederverwendungspflichten hinzu. Messegesellschaften, Messebauunternehmen und Logistikdienstleister sollten daher frühzeitig prüfen, wo sich Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen einsetzen und bestehende Prozesse anpassen lassen.

Give-aways, Werbemittel, Tragetaschen: Verantwortlichkeiten prüfen

Auch bei verpackten Werbemitteln sind verpackungsrechtliche Pflichten zu beachten. Für Aussteller ist insbesondere relevant, welche Rolle sie bei der Beschaffung und Bereitstellung der Produkte einnehmen. Daraus können Pflichten zur Registrierung im dualen System und zur erweiterten Herstellerverantwortung entstehen.

Catering: Mehrwegangebote gewinnen an Bedeutung

Im Gastgewerbe werden die Anforderungen an Mehrweglösungen schrittweise verschärft. Ab 2027 gelten neue Vorgaben für die Nutzung eigener Mehrwegbehälter, ab 2028 folgen weitergehende Anforderungen an Mehrwegangebote. Auch Messegastronomie und Caterer sollten daher frühzeitig prüfen, wie sich Mehrweg- und Rücknahmesysteme auf dem Messegelände umsetzen lassen.

Was jetzt zu tun ist: Prozesse und Verpackungen prüfen

Für die Messewirtschaft empfiehlt es sich, bestehende Verpackungslösungen frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen und den Dialog mit Lieferanten, Dienstleistern und Partnern zu suchen, um künftige Anforderungen rechtzeitig umzusetzen.
 

Quelle: AUMA News

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