Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Seit dem 2. August gelten neue Transparenzvorgaben des europäischen AI Act. Die Europäische Kommission hat dazu im Juli 2026 Leitlinien zur Anwendung veröffentlicht. Ziel der Regelungen ist es, über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu informieren.  Für die tägliche Kommunikationsarbeit in Unternehmen bedeutet das jedoch nicht, dass jeder mit KI unterstützte Text gekennzeichnet werden muss. 

„Human in the Loop“-Prinzip

Für Pressemitteilungen, Website-Beiträge oder Social-Media-Posts gilt grundsätzlich: Werden Texte mit Unterstützung von KI erstellt, anschließend jedoch von Mitarbeitenden geprüft, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, dass ein Mensch die Inhalte kontrolliert und die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Dieses sogenannte „Human in the Loop“-Prinzip wird häufig auch in Unternehmensrichtlinien zum KI-Einsatz als zentraler Grundsatz verankert. 

Besondere Regeln für Deepfakes

Anders verhält es sich bei KI-generierten oder KI-manipulierten Bildern, Videos oder Audiodateien, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse authentisch erscheinen lassen. Solche Deepfakes müssen nach den neuen Transparenzvorgaben offengelegt werden. Die Europäische Kommission stellt hierfür auch freiwillig nutzbare Kennzeichnungssymbole bereit. 

Typische Beispiele sind künstlich erzeugte Personenporträts, täuschend echte Videoaufnahmen realer Personen oder synthetisch erzeugte Sprachaufnahmen. Dagegen lösen reine Bildoptimierungen, Farbkorrekturen oder kleinere Retuschen in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. 

Transparenz schafft Vertrauen

Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, Vertrauen in digitale Informationen zu stärken und Manipulationen leichter erkennbar zu machen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem, ihre internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass KI-generierte Inhalte vor einer Veröffentlichung durch Menschen kontrolliert werden. 

Gerade in einer Zeit, in der täuschend echte KI-Inhalte immer einfacher erstellt werden können, bleibt die persönliche Begegnung ein wichtiger Vertrauensfaktor. Wo Menschen miteinander ins Gespräch kommen, Produkte erleben und Geschäftsbeziehungen aufbauen, lässt sich Authentizität unmittelbar überprüfen. 

Messen als Orte der Verifikation

Die neuen Transparenzregeln zeigen, wie wichtig Vertrauen und Authentizität in einer zunehmend von KI-Inhalten geprägten digitalen Welt werden. Gerade hier spielen Messen ihre besondere Stärke aus: Wer einen Messestand besucht, begegnet Menschen, Produkten und Innovationen unmittelbar und unverfälscht.

Exponate lassen sich aus nächster Nähe betrachten, anfassen, ausprobieren und je nach Produkt sogar riechen oder schmecken. Gespräche finden von Mensch zu Mensch statt. Man blickt sich in die Augen, erlebt Reaktionen unmittelbar und baut Vertrauen im persönlichen Austausch auf. Ein Händedruck, ein spontanes Gespräch oder die Live-Demonstration eines Produkts lassen sich nicht künstlich erzeugen und nicht durch einen Deepfake ersetzen. 

Messen sind deshalb mehr als Informationsplattformen: Sie sind Orte der Verifikation. 

Hinweis: Die rechtliche Einordnung basiert auf den derzeit veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission. Eine verbindliche gerichtliche Auslegung der neuen Transparenzpflichten liegt noch nicht vor. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Quelle: AUMA News

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